Verschiedene gesetzliche Grundlagen (insbesondere Arbeitsgesetz ArG, Unfallversicherungsgesetz UVG und EKAS ASA-Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit) regeln in der Schweiz die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb.

Zentrale Organisationen sind die SUVA (www.suva.ch) und die EKAS (www.ekas.ch). Der Vollzug in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist grundsätzlich kantonal geregelt (Kantonale Arbeitsinspektorate KAI und/oder SUVA).

Die oberste Verantwortung für die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liegt bei den Firmeninhabern respektive Geschäftsführern.